Für ein gutes Zusammenleben im Internat und für einen erfolgreichen Abschluss als Bändiger/in ist auch ein notwendiges Maß an Ordnung und gegenseitiger Rücksichtnahme erforderlich.
Ausgang, Pünktlichkeit und Fehlen durch Krankheiten
Ab 9:00 Uhr morgens steht sowohl für die Jungen als auch für die Mädchen ein/e Betreuer/in zur Verfügung.
Ab 22:00 Uhr abends herrscht Nachtruhe. (Einhaltung der Zimmerlautstärke bitte berücksichtigen.) Die Zimmer und Gemeinschaftsräume sind stets in Ordnung zu halten, um ein angenehmes Zusammenleben zu ermöglichen.
Montag bis Freitag ist Schülern nur bis 20:00 Uhr der Ausgang gewährt.
Längerer Ausgang ist grundsätzlich nur am Freitag und am Samstag möglich. Für Schüler/innen unter sechzehn Jahre werden Ausgänge nur bis 21:45 Uhr gewährt. Für die Schüler/innen ab sechnzehn ist ein Ausgang bis 23:45 möglich. Für Ausgänge an anderen Tagen (Theater, Konzert) muss ein Ausgangsschein ausgefüllt werden.
Zu den Mahlzeiten haben die Internatsbewohner/innen pünktlich und in ordentlicher Kleidung zu erscheinen.
Ein Fernbleiben vom Unterricht ist nicht nur der Lehranstalt sondern auch dem/der Betreuer/in zu melden.
Für Krankheitsfälle steht ein Krankenzimmer zur Verfügung. Kranke Schüler/innen werden von den Zimmerkollegen/innen mit Speisen versorgt. Nach der Krankheit wird aus gesundheitlichen Gründen für einen Tag die Rekonvaleszenz eingehalten (kein Ausgang).
Bei länger andauernder oder ansteckender Krankheit ist der/die Schüler/in nach Hause zu holen.
Zimmer und Gemeinschaftsräume
Die Zimmer und Gemeinschaftsräume sind stets in Ordnung zu halten, um ein angenehmes Zusammenleben zu ermöglichen.
Die Mülltrennung stellt eine Selbstverständlichkeit dar. Die Entleerung der Abfallbehälter und Papierkörbe ist Sache der Schüler/innen.
Für die Aufbewahrung von Lebensmitteln stehen Kühlschränke zur Verfügung.
Aufbewahrung und Genuss alkoholischer Getränke sind im gesamten Schul- und Internatsbereich verboten. Wer alkoholisiert in das Internat zurückkommt, muss mit disziplinären Maßnahmen rechnen.
Rauchen, wzB. der Konsum von Drogen ist weder auf den Zimmern noch auf dem Schulgelände gestattet.
Die Mitbewohner können nicht eigenhands ausgesucht werden!
Die Schüler/innen erhalten Schlüssel, um private Gegenstände in Kästen versperren zu können. Um einen Verlust dieser Schlüssel sowie mutwillige und unachtsame Verschmutzung bzw. Beschädigung am Heiminventar abdecken zu können, wird eine Kaution eingehoben. Nach ordnungsgemäßer Übergabe von Zimmer und Schlüssel wird diese Kaution am Ende des Schuljahres wieder zurückerstattet.
Speisesaal
Zu den Mahlzeiten haben die Internatsbewohner/innen pünktlich und in ordentlicher Kleidung zu erscheinen (nicht mit Praxisschuhen).
Jungen - und Mädchenflügel
Weiblicher Besuch im Jungentrakt und männlicher Besuch im Mädchentrakt ist ausschließlich in den Aufenthaltsbereichen nach Anmeldung bei dem/der zuständigen Betreuer/in erlaubt.
Es ist den Mädchen strengstens verboten, die Zimmer im Jungentrakt zu betreten. Es ist den strengstens verboten, die Zimmer im Mädchentrakt zu betreten.